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Ehrlich – hast du dir schon einmal darüber Gedanken gemacht, was mit deinem Kind passiert, falls du stirbst?

Wenn nicht, dann bist du damit nicht alleine, denn nur wenige Eltern treffen eine entsprechende Vorsorge für ihre minderjährigen Kinder. Auch wenn man nicht bindend festlegen kann, wer nach dem Ableben der Eltern das Sorgerecht erhält, so ist es doch sinnvoll.

Es ist nämlich ein Irrglaube, dass das Sorgerecht im Falle des Ablebens beider Elternteile automatisch an Verwandte oder die Großeltern übergeht. Letztlich entscheidet die Kinder- und Jugendhilfe (früher: das Jugendamt) bei wem das Kind dauerhaft bleibt. Das müssen nicht automatisch Verwandte sein, aber es wird natürlich nach Personen im Umfeld der Familie gesucht, zu denen das Kind schon eine Beziehung hat. Oft sind das Familienmitglieder oder enge Freunde der Familie.

Nur wenn die Eltern verheiratet sind und ein Elternteil stirbt, ist automatisch der andere Elternteil zur Obsorge berechtigt. Unverheiratete Elternteile sollten daher das gemeinsame Sorgerecht beantragen.

 

Die gesetzliche Lage in Österreich

Das Gesetz in Österreich sieht vor, dass im Falle des Todes des allein obsorgeberechtigen Elternteils das Gericht - unter Beachtung des Kindeswohles - darüber entscheidet, wer anstelle des verstorbenen Elternteils mit der Obsorge für minderjährige Kinder betraut wird. (§ 178 Abs 1 ABGB)

Wer also tatsächlich das Sorgerecht bekommt, wird von der Situation abhängig gemacht - egal, was schriftlich hinterlegt wurde. Eine Sorgerechtsverfügung wie z.B. in Deutschland gibt es in Österreich nicht. Dennoch ist es ratsam Personen festzulegen, die du bzw. ihr als Eltern nach eurem Tod gerne mit der Obsorge betrauen wollt. Dazu reicht ein formloses Schreiben. Die Kinder- und Jugendhilfe nimmt die Wünsche der Eltern sehr ernst. Nicht zuletzt kennen die Eltern die Kinder und die Angehörigen am besten.

Und nicht ungesagt soll bleiben, dass es zum Glück selten vorkommt, dass Eltern früh sterben. <3

Wenn du aber gerne jemand besonderes mit der Obsorge betrauen würdest, dann solltest du diesen Wunsch schriftlich festhalten.

Was also tun?

  1. Schritt: Setze dich mit diesem schwierigen Thema auseinander. 
  2. Schritt: Setze dich mit deinem Partner/deiner Partnerin zusammen und überlegt, wer die Kinder nach eurem Ableben vertreten soll. Je älter die Kinder werden, desto wichtiger ist es, dass die Kinder bei der Entscheidung miteinbezogen werden.
  3. Schritt: Fragt diese Personen unbedingt und bezieht sie in eure Entscheidung mit ein.
  4. Schritt: Setzt eine Schreiben auf und haltet eure Wünsche fest. Dazu reicht ein formloses handschriftliches Schreiben, es muss nicht notariell beglaubigt sein.

 

Und die Taufpaten?

Noch so ein Irrglaube: Rechtlich gesehen haben die Taufpaten keine Rolle. Es ist keine Pflicht, dass die Taufpaten im Falle des Ablebens die Kinder aufnehmen. Es ist jedoch die Idee der katholischen  Kirche, den Kindern beiseite zu stehen.

Wie kann ich meine Wünsche regeln?

Haltet eure Wünsche in einen formlosen Schreiben fest. Die Kinder- und Jugendhilfe nimmt die Wünsche der Eltern sehr ernst, sie sind aber nicht verbindlich.

Kann ich auch Personen ausschließen?

Nein! Vielfach wollen getrennt lebende Mütter, nicht, dass der Vater die Obsorge bekommt im Falle ihres Ablebens. Das kann prinzipiell nicht ausgeschlossen werden. Wenn der Vater die Obsorge beantragt und keine Gründe dagegen sprechen und es im Wohl des Kindes ist, kann auch der Vater (bei dem das Kind bisher nicht gelebt hat) die Obsorge bekommen. 

Wo sollte die das Schreiben über die Obsorge aufbewahrt werden?

Damit dein Schreiben über das Sorgerecht nach dem Tod auch sofort gefunden wird, ist es sinnvoll eine Version der Person zu geben, die du mit der Obsorge betrauen willst. Am besten hebst du eine zweite Ausführung bei dir zu Hause aus – idealerweise in einem Ordner, in dem auch andere wichtige Dokumente wie die Geburtsurkunde oder der Meldezettel der Kinder zu finden sind.

 

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