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Jedes Jahr im März kommt der Zeitpunkt, an dem viele Österreicherinnen und Österreicher ihren Steuerausgleich erstellen möchten.

Und als Babyeltern fragen wir uns natürlich, welche Änderungen es beim Steuerausgleich gibt, wenn plötzlich ein Kind da ist?! Die Ausgaben steigen, aber kann man alle Kosten rund ums Kind überhaupt absetzen und welche Vergünstigungen gibt es noch?

Sobald du Kinder hast und Kinderkosten geltend machen möchtest, musst du hierfür im Steuerausgleich für jedes Kind eine extra Beilage, die sog. L1k, ausfüllen. In dieser Beilage kannst du Kinderfreibeträge, Kinderbetreuungskosten und außergewöhnliche Belastungen fürs Kind geltend machen.

Du kannst aber nicht nur tatsächliche Kosten geltend machen, sondern auch einige Absetzbeträge, die erst relevant sind, sobald ein Kind im Haus ist.

Ein Absetzbetrag vermindert direkt deine Einkommen- oder Lohnsteuer.

Folgende Absetzbeträge stehen dir unter bestimmten Voraussetzungen mit Kind zu. Um diese Vergünstigungen zu bekommen, musst du die Absetzbeträge im Steuerausgleich selbst beantragen!

Alleinverdienerabsetzbetrag

Du lebst mit deinem Partner mind. 6 Monate im gemeinsamen Haushalt und einer von euch beiden hat Einkünfte unter 6.000 Euro im Jahr. Dann stehen die Chancen gut!

Wichtig! Zu der Grenze von 6.000 Euro zählen zB NICHT Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld, das Wochengeld aber schon!

Weitere Voraussetzung ist, dass dein Kind im ersten Jahr spätestens im Mai geboren worden ist, denn du musst mindestens 7 Monate Familienbeihilfe für dieses Kind beziehen.

 

Alleinerzieherabsetzbetrag

Hier gilt: Du lebst mit deinem Kind mehr als 6 Monate getrennt von deinem Partner (nicht im gemeinsamen Haushalt) und hast mind. 7 Monate Familienbeihilfe für dein Kind bezogen.

Bei einem Kind beträgt der Alleinverdiener/Alleinerzieherabsetzbetrag 494 Euro, bei zwei Kindern 669 Euro, bei drei Kindern 889 Euro.

 

Unterhaltsabsetzbetrag

Der Unterhaltsabsetzbetrag steht dir zu, wenn du für dein Kind, das nicht im gemeinsamen Haushalt bei dir wohnt und für das dein Expartner Familienbeihilfe bezieht, den vollen Unterhalt bezahlst.

Der Absetzbetrag beträgt bei einem Kind zB 29,20 Euro monatlich.

Es empfiehlt sich, vom Partner, der den Unterhalt bezieht, eine Bestätigung zu verlangen, dass der volle gesetzliche Unterhalt bezahlt wurde.

 

NEU: Auch der FamilienBonus PLUS ist ein Absetzbetrag! Er tritt ab 2019 in Kraft.

Die Höhe des Familienbonus hängt von deiner bezahlten Einkommensteuer/Lohnsteuer ab. Pro Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr steht dir ein Bonus von bis zu 1.500 Euro zu. Nach dem 18. Lebensjahr bis zum Ende der Familienbeihilfe bekommst du einen Bonus von bis zu 500 Euro pro Kind.

 

Ein Beispiel: Hast du zwei Kinder, 5 und 7, dann würdest du insg. 3.000 Euro Bonus erhalten. Hast du 3.500 Euro an Lohnsteuer/Einkommensteuer im Jahr bezahlt, dann bekommst du den vollen Bonus von 3.000 Euro. Hast du aber nur 2.000 Euro an Lohnsteuer/Einkommensteuer bezahlt, dann kannst du nur einen Bonus von 2.000 Euro geltend machen.

Eine Teilung des Bonus mit dem Partner ist möglich. Hier hängt es immer davon ab, wer mehr Lohnsteuer/Einkommensteuer bezahlt.

Du fragst dich vielleicht, wie du die Höhe deiner Lohnsteuer bei deinem Dienstverhältnis feststellen kannst? Nutze den Brutto-Netto-Rechner der Arbeiterkammer.

Du ersiehst aber deine bezahlte Lohnsteuer auch auf deinem Jahreslohnzettel, der von deinem Arbeitgeber an das Finanzamt übermittelt wird, unter der Kennzahl 260 (Anrechenbare Lohnsteuer).

Auch der Familienbonus Plus ist wie alle anderen oben genannten Absetzbeträge selbst im Steuerausgleich geltend zu machen.

 

Danke für den Gastbeitrag an Claudia von Starkklar. Claudia ist Mama und Unternehmerin. Sie liebt Zahlen und unterstützt als Steuerberaterin Frauen auf den Weg in die Selbstständigkeit und Familien bei der Erstellung der Arbeitnehmerveranlagung. Mehr dazu auf ihrer Webseite.

 

Jeden Dienstag. Kostenlos. Jederzeit abbestellbar.

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